Rechtsgrundlage

Die allgemeine Bereitstellung und Nutzung von E-Mail-Konten im dienstlichen Kontext wird über den folgenden Runderlass geregelt: „Dienstliche E-Mail-Konten für Beschäftigte des Landes an niedersächsischen öffentlichen Schulen“ (RdErl. d. MK v. 24.6.2022 – 55.6-02876.1 (SVBl. 8/2022 S. 463) – VORIS 22410)

Hier können Sie den Erlass einsehen:

https://voris.wolterskluwer-online.de/

Die Nutzungsbedingungen, die Sie im Bereich „Informationen“ finden, richten sich an die Nutzenden der E-Mail-Konten mit der Endung @schule-nds.de. Der oben genannte Erlass regelt auch die dienstliche Nutzung an Schulen, die den Landesbeschäftigten über eine private Plattform (z. B. IServ) E-Mail-Konten zur Verfügung stellen.